Gästebeitrag

Gemeindesteuer
Der Gästebeitrag (bis 2017 Kurbeitrag, davor bis 1973 Kurtaxe, zunächst Kursteuer) ist eine zweckgebundene Gemeindesteuer zur Instandhaltung touristischer Infrastruktur. Sie wird in der Regel von der Unterkunft abgerechnet und an die Gästebeitragskasse weitergeleitet. Mit den daraufhin für die Dauer des Aufenthalts ausgestellten Gästekarten wird unter anderem der Einlass zu touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen organisiert. Jahresgästebeitrag (JGB)
BorkumCard
. Grundlage bis 1973 Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893.
Sachbegriff
Stammdaten
  • Steuergläubiger:
    Stadt Borkum
  • Zur Erhebung beliehen:
    Nordseeheilbad Borkum GmbH
  • Rechtsgrundlagen:§ 10 NKAG (Landesrecht), [[Gästebeitragssatzung]] (Ortsrecht)
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