Gästebeitrag

Gemeindesteuer
Der Gästebeitrag (bis 2017 Kurbeitrag, davor bis 1973 Kurtaxe, zunächst Kursteuer) ist eine zweckgebundene Gemeindesteuer zur Instandhaltung touristischer Infrastruktur. Sie wird in der Regel von der Unterkunft abgerechnet und an die Gästebeitragskasse weitergeleitet. Mit den daraufhin für die Dauer des Aufenthalts ausgestellten wird unter anderem der Einlass zu touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen organisiert.

Mit der Verwaltung beauftragt ist die
Nordseeheilbad Borkum GmbH
. Sie arbeitet an Konzepten zur
digitalen Automatisierung
des Gästebeitrags.
Sachbegriff
Stammdaten
  • Steuergläubiger:
    Stadt Borkum
  • Zur Erhebung beliehen:
    Nordseeheilbad Borkum GmbH
  • Rechtsgrundlagen:§ 10 NKAG

Gästebeitrag

Kurbeitrag

Kurtaxe

Kursteuer

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