NBG-Aufsichtsrat

Gremium
Der Aufsichtsrat der
Nordseeheilbad Borkum GmbH
ist ein Kontrollgremium nach § 52 GmbHG. Nachfolger der Badekommission bzw. des KV-Beirats und des Stadtwerke-Beirats bzw. später deren Aufsichtsräte
Organisation
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