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Der Bürgermeister ist eines der Organe der Stadt Borkum und das höchste Amt ihrer Verwaltung. Er wird für eine Amtszeit von fünf Jahren in absoluter Mehrheitswahl gewählt. Als Hauptverwaltungsbeamter ist er verantwortlich für die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Der Amtsinhaber ist Mitglied des Rates und führt den Vorsitz des Verwaltungsausschusses. Amtierender Bürgermeister ist seit dem 1. November 2019 Jürgen Akkermann (parteilos).
Ursprünglich wurde der vom Rat gewählte Vorsitzende kraft Amtes Bürgermeister, besaß allerdings lediglich politische und repräsentative Verantwortung. Die Führung der Verwaltung oblag dem vom Rat berufenen Stadtdirektor. Zum 1. Juli 2005 wurden die Ämter vereinigt.
Der Bürgermeister ist neben dem Rat und dem Verwaltungsausschuss eines der Organe der Stadt Borkum. Er ist Vorsitzender des Verwaltungsausschusses und Mitglied des Rates, steht ihm aber nicht vor. Gegenüber anderen Mitgliedern ist er zur Auskunft über Angelegenheiten der Stadtverwaltung verpflichtet. Der Bürgermeister kann bei Beschlüssen, die er als rechtswidrig einstuft, ein Veto einlegen und sie dem Landkreis zur Entscheidung vorlegen.
Der Bürgermeister leitet und beaufsichtigt als Hauptverwaltungsbeamter die Stadtverwaltung. Er ist zuständig für die laufenden Verwaltungsgeschäfte, also jene Angelegenheiten, die nicht der Entscheidung des Rates oder Verwaltungsausschusses bedürfen. Deren Beschlüsse führt er aus und erfüllt ihm übertragene Aufgaben.
Der Bürgermeister repräsentiert die Stadt Borkum in der Öffentlichkeit und in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er ist dafür zuständig, ihre Bevölkerung über wichtige Angelegenheiten zu informieren.
Der Amtssitz des Bürgermeisters ist wie der des Rates und der Stadtverwaltung das Borkumer Rathaus, Neue Straße 1.
Der Bürgermeister befindet sich in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Seit dem 1. Dezember 2022 beträgt der monatliche Grundgehaltssatz des Bürgermeisters in der zugehörigen Besoldungsgruppe B1 7.044,94 Euro. Hinzu kommt ein niedriger vierstelliger Betrag aus Aufwandsentschädigungen, 2023 etwa 2.000 Euro.
Seit 2005 wird der Bürgermeister direkt von der Bevölkerung gewählt. Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Stadt Borkum haben. Jede wahlberechtigte Person hat exakt eine Stimme. Gewählt werden kann, wer am Wahltag zwischen 23 und 66 Jahren alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Es handelt sich um eine absolute Mehrheitswahl: Wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat über 50 % der Stimmen erhält, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt. Dazu kam es bisher ein Mal, nämlich bei der ersten Bürgermeisterwahl am 20. März 2005. Die Vereidigung des Bürgermeisters findet in der konstituierenden Sitzung des Rates statt.
Bisher fanden drei Bürgermeisterwahlen auf Borkum statt. Die Amtszeitlänge und damit die Koppelung an die alle fünf Jahre stattfindenden Niedersächsischen Kommunalwahlen wurden mehrfach verändert: Bei der ersten Wahl vom 6. März 2005 lag die Amtszeit bei 6 Jahren und 4 Monaten, um die nächste Wahl im Rahmen der Kommunalwahlen zu veranstalten. Bei der Wahl vom 11. September 2011 wurde für 8; am 8. September 2019 für 7 Jahre gewählt. Ab der nächsten Wahl im Herbst 2026 beträgt die Amtszeit fünf Jahre und entspricht der des Rates.
Der Bürgermeister kann vor Ablauf der Amtszeit von der wahlberechtigten Bevölkerung abgewählt werden. Zuvor bedarf es eines Ratsbeschlusses mit Drei-Viertel-Mehrheit, um ein Abwahlverfahren einzuleiten.
Als Relikt aus der Zeit der Zweigleisigkeit sieht das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz mehrere Positionen für die Vertretung des Bürgermeisters vor:
Der Rat ist zuständig für die Verleihung und Entziehung des Ehrenbürgerrechts und anderer Ehrenbezeichnungen. Am 11. März 1948 beschloss die Vertretung einstimmig, Tönjes Kieviet das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Übergeben wurde es ihm von Bürgermeister Fritz Klennert (SPD), der wiederum am 30. Juni 1967, dem Tag seiner Beisetzung, zum bis heute letzten Ehrenbürger der Stadt Borkum ernannt wurde. Beiden wurden darüber hinaus Straßen im Kurviertel gewidmet: die „Bürgermeister-Kieviet-Promenade“ am Hauptbadestrand und der „Bürgermeister Fritz-Klennert-Weg“ an der lutherischen Christuskirche. In der Ratssitzung vom 2. April 1984 wurde Hermann van Dyken (CDU) die Bezeichnung „Ehrenbürgermeister“ verliehen. Seine Nachfolgerin, Gisela Schütze (CDU), wurde nach Ratsbeschluss vom 14. Januar 2002 die Bezeichnung „Ehrenbürgermeisterin“ verliehen. Dem ehemaligen Bürgermeister Cornelius Akkermann (CDU) wurde am 19. Mai 2022 für seine 25-jährige Tätigkeit als Mitglied des Rates die Bezeichnung „Ehrenratsherr“ verliehen.
Die politische Repräsentation und Führung der Gemeindegeschäfte nahm in der Geschichte der Insel verschiedene personelle Formen an. Bis zur französischen Annexion Ostfrieslands 1810 existierte in der insularen Dorfgesellschaft keine zentrale Verwaltungsstelle, stattdessen war die Verantwortung auf den im Auftrag der Regierung agierenden Vogt und verschiedene lokale Honoratioren verteilt. Im Zuge der Modernisierung des Rechts- und Gesellschaftswesens durch die Herrschaft Napoleons, wurde mit dem Maire erstmals ein solches Amt eingeführt.1 Auf Borkum hatte es der Schulmeister Christoffer Schertz inne.2 Nach dem Wiedereinzug der Preußen 1813 und der Zugehörigkeit zum Königreich Hannover ab 1815 wurde das Amt mit der Bezeichnung „Ortsvorsteher“ beibehalten.
Erstmals nachhaltig vereinheitlicht wurden die verschiedenen Verwaltungsstrukturen im Königreich Hannover durch das Landgemeindegesetz vom 28. April 1859. Es legte als Gemeindebeamte den „Gemeindevorsteher“ und dessen Vertreter und Assistenten, den „Beigeordneten“, fest. Sie wurden vom Gemeindeausschuss für Amtszeiten zwischen sechs und zwölf Jahren gewählt und bildeten zusammen den Gemeindevorstand. Der Gemeindevorsteher hatte die Beschlüsse vorzubereiten, sie auszuführen, die Gemeinde nach außen zu vertreten und die laufenden Verwaltungsgeschäfte zu führen.3 Zu letzteren zählte ferner die Instandhaltung der kommunalen Infrastruktur, die Verwaltung des Standesamts sowie der Ortskrankenkasse und der Armenpflege.4
Gemeindevorsteher waren bis 1892 Ewe Haan, Klaas van Dyk, Folkert Diekmann, Evert Wybrands, Willem Dykmann und Georg Köhler.5
Am 13. Mai 1892 wählte der Gemeindeausschuss den Zimmermann Tönjes Kieviet einstimmig zum Gemeindevorsteher. Am 22. Juni fand die Vereidigung und der Dienstbeginn statt. Er wurde danach mehrfach für jeweils sechs Jahre wiedergewählt.6
Kieviet war hauptamtlich auf Grundlage des Gemeindestatuts als Kommunalbeamter angestellt. Das am 7. März 1903 erlassene Statut sah zu seiner Unterstützung den besoldeten 1. Beigeordneten und den ehrenamtlichen 2. Beigeordneten vor.7 Ab dem 1. September 1918 waren Diedrich Christian Schilling und Jakob van Dyken die Beigeordneten, davor seit 1910 Glöckner und R. A. Bakker.8
Mit der Vollendung des 65. Lebensjahres am 12. März 1930 erreichte Kieviet das gesetzliche Höchstalter und wäre regulär zum 1. April ausgeschieden. Der Gemeindevorstand beantragte allerdings erfolgreich die einzige im Gesetz vorgesehene Ausnahme beim Preußischen Staatsministerium und ermöglichte Kieviet maximal drei weitere Jahre. Diese Vorgehensweise war gesetzlich nur zulässig, da „das Interesse des Staatsdienstes die Fortführung des Amtes durch ihn erfordert.“9 Kieviet wäre danach spätestens zum 1. April 1933 aus dem Amt ausgeschieden, trat allerdings im Rahmen seines 40. Dienstjubiläums bereits am 22. Juni 1932 zurück.10
Angeregt durch ähnliches Vorgehen auf Juist und Norderney, beschloss der Gemeindeausschuss am 30. September 1919 „Herrn Gemeindevorsteher Kieviet in Ansehung seiner Verdienste um die Gemeinde Borkum einstimmig [den] Titel „Bürgermeister“ [zu verleihen]“ und die Bezeichnung im Gemeindestatut verankern.11 Der Kreisausschuss Emden genehmigte die Satzungsänderung am 18. Oktober. Kieviet führte ab diesem Zeitpunkt in sämtlichen Bereichen die Bezeichnung „Bürgermeister“.
In einem Ministerialerlass vom 14. Januar 1929, mehr als neun Jahre später, ordnete der Preußische Innenminister Albert Grzesinski an, die Verleihung des Bürgermeistertitels auf Borkum, Juist und Norderney zu beanstanden. Er berief sich dabei auf Artikel 109 der Weimarer Verfassung, der lautete: „Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.“12 In Landgemeinden der Provinz Hannover habe der Vorsteher die Amtsbezeichnung „Gemeindevorsteher“ zu führen. „Gegen die ungesetzlichen Beschlüsse der Gemeindevertretungen in Borkum, Juist und Norderney hätte daher eingeschritten werden sollen“, erklärte er.
Mit Schreiben vom 22. Februar wandte sich Kieviet an Landrat Walter Bubert und bat ihn zu versuchen, die Amtsbezeichnung zu erhalten. In seinen Ausführungen vertrat er den Standpunkt, dass die Einstufung als Landgemeinde für Borkum unpassend sei. Er verwies auf festländische Städte, deren Bevölkerungszahl, Wirtschaftsleistung und Infrastrukturbedarf denen Borkums deutlich unterlegen waren: „Es zeigt sich somit überall ein kommunales Leben in dem Umfange einer Stadt von 10 bis 15000 Einwohnern.“ Er trat ferner für die Aufwertung der rechtlichen Stellung Borkums durch eine Verwaltungsreform ein und wies auf diesbezügliche Entwürfe des Oberpräsidenten der Provinz Hannover Gustav Noske hin. Sein Hauptargument sei aber eine schwächere Werbewirkung für den Tourismusstandort, die aus Bezeichnungen wie „Gemeindevorsteher“ oder „Landgemeinde“ hervorginge. Sie würden „die Bedeutung der gesamten Gemeinde und des Bades herabsetzen.“ Bubert und Jann Berghaus, Regierungspräsident des Bezirks Aurich, versuchten erfolglos Minister Grzesinski davon zu überzeugen, von der Forderung abzusehen. Nach dessen Bekräftigung der Forderung, verfügte Berghaus am 12. Juli, dass Kieviet den Ausschussbeschluss zu beanstanden habe.
Kieviet, als Vorsitzender des Gemeindeausschusses, kam der Verfügung in der Sitzung vom 26. September schließlich nach und beanstandete den Beschluss aus dem Jahr 1919. Der Gemeindeausschuss zeigte sich damit nicht einverstanden und beschloss einstimmig gegen den Gemeindevorstand im Verwaltungsstreitverfahren Klage zu erheben. Mit der Durchführung wurde der 1. Beigeordnete Derk Lübben beauftragt. Die Begründungsschrift der Klage folgte den Argumenten, die Kieviet im Schreiben an Landrat Bubert anbrachte. Der Kreisausschuss Emden schloss sich am 22. Juli 1930 der Argumentation des Gemeindeausschusses an und hob die Beanstandung auf. In der Begründung räumte der Kreisausschuss zwar ein, dass die Formulierung des Ursprungsbeschlusses eine „reine Titelverleihung“ beinhalte und somit unzulässig sei, er aber die Gewissheit habe, dass stattdessen die Verleihung einer „besonderen Amtsbezeichnung“ gemeint gewesen war: „Den Mitgliedern des Gemeindeausschusses war bei Fassung des Beschlusses der Unterschied zwischen Titelverleihung und Beilegung einer Amtsbezeichnung vollständig unklar.“ Es sei also keine persönliche Ehrung für Kieviet gewesen, sondern eine grundsätzliche Bezeichnung für den amtierenden Gemeindevorsteher im Sinne des Ansehens der Insel. Eine solche sei, so argumentierte der Kreisausschuss, nicht von Artikel 109 der Verfassung betroffen. Darüber hinaus sei die Beanstandung des zehn Jahre rechtsgültigen Beschlusses der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Es sei weiterhin unwahrscheinlich, dass Kieviet in Zukunft anders als mit der Bezeichnung „Bürgermeister“ angesprochen werden würde. Der Klage wurde stattgegeben. Landrat Bubert als Vorsitzender sah sich dazu gezwungen, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, da er die Rechtmäßigkeit der Klage anzweifelte.13
Der Bezirksausschuss Aurich schloss sich der Auffassung des Kreisausschusses nicht an und entschied am 9. Dezember 1930 rechtskräftig im Sinne des Ministerialerlasses. Demnach stünden die Paragrafen 22, 46 und 50 Abs. 4 der Hannoverschen Landgemeindeordnung sowie der Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung der Verleihung der Bezeichnung entgegen. Erstere verwendete ausschließlich die Begriffe „Vorsteher“ und „Gemeindevorsteher“ und beinhaltete keine Regelung zu abweichenden Amtsbezeichnungen.14 Die Entscheidung wurde vom Gemeindeausschuss in der Sitzung vom 19. Januar 1931 zur Kenntnis genommen. Es wurde beschlossen, von einer weiteren Klage abzusehen.15 Die Feststellung als rechtswidrig hatte faktisch auf Borkum keine Auswirkungen auf die Verwendung des etablierten Titels für Kieviet. Sowohl die Gemeindeverwaltung als auch die Bevölkerung verblieben weitgehend bei der Bezeichnung.
Der Gemeindeausschuss plante für Kieviets Nachfolger, Gemeindevorsteher Georg Mertes, die Verleihung des Titels Bürgermeister zu beantragen. Nach Rücksprachen mit dem Vorsitzenden des Kreisausschusses und dem kommissarischen Regierungspräsidenten und deren Kenntnisnahme über das bisherige rechtskräftige Urteil wurde davon Abstand genommen. Mit Inkrafttreten der Deutschen Gemeindeordnung am 1. April 1935 wurde schließlich die Bezeichnung „Bürgermeister“ die offizielle Amtsbezeichnung.16
In der Sitzung des Gemeindeausschusses vom 10. Dezember 1931 wurde beschlossen, die Stelle des Badedirektors auszuschreiben und diesem nach Kieviets Ausscheiden ehrenamtlich das Amt des Gemeindevorstehers zu übertragen.
Gemeindevorsteher Kieviet legte sein Amt am 22. Juni 1932, dem ersten Tag nach 40 Jahren Amtszeit, nieder. In einem späteren biografischen Dokument nannte er „zunehmende politische Schwierigkeiten“ als Beweggrund.17 Ordnungsgemäß übernahm der 1. Beigeordnete Derk Lübben die Führung der Amtsgeschäfte kommissarisch. Der noch in der vorgeschriebenen Probezeit agierende Badedirektor Georg Mertes war bereits am 8. April einstimmig vom Gemeindeausschuss zum ehrenamtlichen Gemeindevorsteher gewählt worden und sollte seinen Dienst zum 1. Juli antreten. Dies war nicht möglich, da er ab dem 10. März auf Borkum gemeldet war und das passive Wahlrecht erst nach sechs Monaten Aufenthalt erlangt wurde. Auf Bitten Lübbens beauftragte Landrat Bubert am 30. Juni zur Entlastung der Beigeordneten Mertes mit der vorläufigen Wahrnehmung der Geschäfte ab dem 1. Juli. In der Sitzung vom 9. September wurde Mertes schließlich rechtskonform für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Gemeindevorsteher gewählt. Die Wahl wurde per Akklamation gewünscht und mit 4 Nein-Stimmen der SPD entgegen 7 Ja-Stimmen der sonstigen Vertretung beschlossen. Am 14. September wurde die Wahl durch Landrat Bubert bestätigt. Der Gemeindevorsteher wurde somit zu einer ehrenamtlichen Stelle, während der Badedirektor seit Mitte der 1920er Jahre hauptamtlich tätig war. Erstmals wurden die Ämter faktisch aneinander gekoppelt und von derselben Person wahrgenommen. Am 1. Oktober begann Mertes’ fünfjährige Amtszeit als Gemeindevorsteher, die identisch mit der des Badedirektors war.
Gesetzlich wurde die Neuwahl des Gemeindevorstehers nach der Gemeindewahl 1933 notwendig. Sie fand im Gemeindeausschuss am 25. März statt und erfolgte durch Zuruf. Es wurde kein Widerspruch erhoben, womit Mertes einstimmig wiedergewählt wurde. Mithilfe der absoluten Mehrheit der NSDAP wurden die Parteimitglieder Jan J. Akkermann als 1. Beigeordneter und Wilhelm Bölts als 2. Beigeordneter gewählt. Sie bildeten nun gemeinsam mit Mertes den Gemeindevorstand und vertraten ihn im Falle seiner Verhinderung.
Am 27. März erging ein Ministererlass, der vorschrieb, dass die Gemeindevorsteher der Bestätigung durch den Landrat bedurften. Damit wurde das wesentliche Recht des Gemeindeausschusses auf Selbstbestimmung aufgehoben. Am 1. Mai wurde Mertes Mitglied der NSDAP.
Mit Inkrafttreten des Preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes am 1. Januar 1934 führte der Gemeindevorsteher die neue Amtsbezeichnung „Gemeindeschulze“. Das Gesetz stellte den Beginn der nationalsozialistischen Gleichschaltung des Kommunalwesens dar und installierte den Gemeindeschulzen als Souverän der Gemeinde. Der Gemeindeausschuss wurde abgeschafft und durch lediglich beratende Gemeinderäte ersetzt. Der Gemeindeschulze wurde vom Landrat mit Einverständnis des Gauleiters Weser-Ems berufen.18 Am 9. April wurde Mertes von Landrat Hermann Conring auf 12 Jahre zum ehrenamtlichen Gemeindeschulzen berufen. Am 8. Mai wurde er vereidigt. „Als Leiter der Gemeinde tragen Sie allein die volle und ausschließliche Verantwortung für die Verwaltung der Gemeinde. Die Gemeinderäte haben Ihnen […] verantwortungsbewussten Rat zu geben [und] Ihren Entschlüssen und Handlungen in der Gemeinde Verständnis zu verschaffen. […] Die nationalsozialistische Staatsauffassung des Führers Adolf Hitler hat Ausgangspunkt, Inhalt und Ziel Ihres Wirkens zu sein“, hieß es in der Berufungsurkunde. Damit wurde das nationalsozialistische Führerprinzip in der Gemeindeverwaltung eingeführt.
Zum 1. April 1935 wurde das Preußische Gemeindeverfassungsgesetz durch die Deutsche Gemeindeordnung abgelöst, womit sich die Amtsbezeichnung zu „Bürgermeister“ änderte.19
Ab Frühjahr 1935 gab es auf Borkum Gerüchte über die Absicht von Bürgermeister Mertes, die Insel zu verlassen. Mertes dementierte sie und versicherte dem 1. Beigeordneten Akkermann mehrfach, keine Pläne für einen Fortzug zu haben. In einem solchen Falle würde er frühestmöglich die Gemeinde informieren und die Suche nach einem Nachfolger beginnen. Im September bewarb sich Mertes um die freigewordene Stelle des Bürgermeisters in Werder an der Havel und wurde von Wilhelm Kube, Gauleiter Kurmark, zur Berufung vorgeschlagen. Am 28. September stellte er sich dort vor und wurde für den Amtsantritt am 1. November gewählt. Akkermann erfuhr indirekt davon und äußerte sich sehr verärgert über den kurzfristigen Fortzug. Unter den Gemeinderäten herrschte Unzufriedenheit, dass hohe Ämter der Gemeinde Borkum lediglich als „Sprungbrett […] mit dem zu zahlenden Lehrgeld“ angesehen werden würden. Landrat Conring erwartete diesen Schritt von Mertes und akzeptierte ihn, obwohl er stets große Zufriedenheit mit dessen Leistungen ausdrückte: „Da seine Frau und seine Tochter auf die Dauer die klimatischen Verhältnisse in Borkum wohl kaum ertragen werden, habe ich in letzter Zeit ohnehin damit rechnen müssen, dass M[ertes] dortgehen würde. Ich habe ihn aus diesem Grunde auch nicht gebeten, von einer Bewerbung nach ausserhalb Abstand zu nehmen.“ Am 1. November trat Mertes das zwölfjährige Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters in Werder (Havel) an. Mit Schreiben vom 30. Oktober 1935 beauftragte Conring Akkermann, die Geschäfte des Bürgermeisters bis zur Neubesetzung des Amtes zu übernehmen.
Seit Mitte 1935 gab es seitens des Gemeindevorstands Überlegungen, die Stelle des Bürgermeisters in eine hauptamtliche umzuwandeln und daran, ortsrechtlich verankert, die ehrenamtliche Wahrnehmung des Kurdirektoramts zu koppeln, so wie es auf fast allen anderen ostfriesischen Inseln bereits Praxis war. Am 10. Oktober wurden die Stellen als Personalunion ausgeschrieben, wobei hier der Kurdirektor noch hauptamtlich angestellt sein sollte.
Auf der Sitzung der Gemeinderäte vom 28./29. Dezember wurde im Detail über die Vereinigung der vakanten Ämter diskutiert. Geladen waren außerdem zur Vorstellung die Bewerber Bürgermeister Helmut Stock aus Charlottenbrunn, Verkehrsdirektor Otto Heinecke aus Altenburg, Bürgermeister Dr. Uderstädt aus Freyburg (Utstrut), der Jurist Ahuis sowie der ehemalige Gemeindevorsteher von Wangerooge Ernst Hunze. Ein von den Gemeinderäten beauftragter „Prüfungsbeirat“ hatte zuvor die Aufgabe, die Kandidaten mithilfe pseudowissenschaftlicher Experimente wie Astrologie und Grafologie einzuschätzen. Dieser sprach sich an erster Stelle für Stock aus und schrieb ihm „Ruhe und Verlässlichkeit“ sowie einen „entschieden künstlerischen Einschlag“ zu. An zweiter Stelle folgte Heinecke mit der Begründung: „[E]rnster Mensch, kann sachlich schreiben, keine Lyrik im Schriftwerk.“ Auf dem dritten Platz lag aufgrund „vorhandener dynamischer Spannungen“ Uderstädt. Die Gemeinderäte entschieden sich nach den Befragungen einstimmig für den Bürgermeister und Kurdirektor Stock aus Charlottenbrunn, fürchteten aber, dass dieser wie Mertes nach kurzer Zeit erneut die Stelle wechseln könnte. Der 1. Beigeordnete Akkermann bat Landrat Conring um die Berufung Stocks zum 1. März 1936. Geplant war zudem, Stock den Verkehrsdirektor Heinecke als Werbefachmann zur Seite zu stellen. Gegenüber einer Wahl Hunzes äußerte Akkermann Vorbehalte, nach denen dieser sich habe auf Wangerooge „mit oder ohne Verschulden nicht […] behaupten können“. Er vermutete außerdem, dass Hunze mit den Militärbehörden aneinandergeraten wäre und äußerte Sorgen bezüglich einer Verschlechterung deren guten Verhältnisses zur Gemeinde Borkum. Nachdem seitens der Gemeinderäte aufgrund einer missverständlichen Äußerung des Landrats Conring Zweifel an der Langfristigkeit von Stocks Bemühungen aufgekommen waren, zog dieser seine Kandidatur zurück. Neue Bewerbungen kamen von Stöwer Bremer-Lloyd und Hidde Meyer-Gerhards. NSDAP-Kreisleiter Schümann und Gauleiter Röver empfahlen Hunze, den sie aus Parteikreisen persönlich kannten, für die Stelle zu berufen. Am 10. Januar entschieden sich die Gemeinderäte in Anbetracht der dringenden Saisonvorbereitung Hunze auf Probe einzustellen und zur Berufung in das Amt vorzuschlagen. Landrat Conring genehmigte die Anstellung.
Schon am 16. Januar begann Hunze unter Vorbehalt für die Gemeinde Borkum zu arbeiten und kommissarisch die Aufgaben des Bürgermeisters und Kurdirektors zu übernehmen. Die amtliche Berufung in das Amt verzögerte sich unter anderem aufgrund von Besoldungsverhandlungen und der Nachreichung von Bewerbungsdokumenten. Darüber hinaus wurde der Abschluss eines Ermittlungsverfahrens gegen Hunze aus seiner Zeit in Wangerooge abgewartet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde Anfang August 1936 angewiesen, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Daraufhin wurde Hunze am 20. August durch Landrat Conring in einer feierlichen Veranstaltung im Rathaus unter Anwesenheit verschiedener NS-Funktionäre in sein Amt eingeführt. Seit dem führte er auch im behördlichen Schriftverkehr die Bezeichnung „Der Bürgermeister“.
Nach weiterer Verzögerung wurde Hunze schließlich am 8. Mai 1937 formell von Conring in die hauptamtliche Stelle des Bürgermeisters berufen. Ihm wurde am 14. Mai die Anstellungsurkunde ausgestellt und zum 1. Juni trat er die verbeamtete Stelle an. Ab diesem Tag galt die auf zwölf Jahre angesetzte Amtszeit. Nach knapp einem Monat im Amt bat Hunze um Freistellung bis zur Abwicklung eines wiederaufgenommenen Verfahrens der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen ihn. Conring kam dem Ersuchen nach, beurlaubte Hunze mit Wirkung vom 1. Juli auf unbestimmte Zeit und setzte den Leeraner Regierungsreferendar Dr. Vietor als Beauftragten für alle Dienstgeschäfte des Bürgermeisters ein. Hunze habe Vietor auf dessen Wunsch zu unterstützten, Auftritte für die Gemeinde allerdings zu unterlassen. Vietor beendete die Vertretung mit dem 1. Oktober und Conring übertrug die Aufgaben auf den 1. Beigeordneten Akkermann. Hunze wurde am 22. Juni wegen Betrugs zu drei Monaten Haft verurteilt. Am 12. November wurde er von Reichsjustizminister Franz Gürtner begnadigt und kehrte daraufhin in das Amt zurück.
Bürgermeister Hunze teilte dem Landrat am 27. Februar 1940 mit, dass er sich kriegsfreiwillig für die Waffen-SS gemeldet hat und nach der Musterung als kriegsverwendungsfähig für die Totenkopfstandarte angenommen wurde. Er erklärte ferner, dass seine Anwesenheit auf Borkum aufgrund der kriegsbedingt ausgefallenen Saison verzichtbar sei und bat um Freistellung. Landrat Conring lehnte mit Blick auf Borkums militärische Aufgaben während des Krieges einen Wechsel in der Gemeindeführung ab. Er benachrichtigte das Ergänzungsamt der Waffen-SS darüber, woraufhin der Einberufungsbefehl, nach dem Hunze sich am 15. April in Posen melden solle, aufhoben wurde. Hunze widersetzte sich vorsätzlich Anweisungen des Landrats und dessen Vertreters für die Außenstelle Borkum Erich Eichelberg, reiste am 12. April nach Posen ab und übergab die Amtsgeschäfte an den 1. Beigeordneten Akkermann. Mit Wirkung vom 23. April setzte Conring Regierungsassessor Eichelberg bis auf Weiteres als Beauftragten für die Gemeinde Borkum zur Vertretung ein. Schriftlich bat Hunze darum, dort verbleiben zu dürfen, wurde aber auf Anordnung des Landrats und des aufgebrachten Auricher Regierungspräsidenten entlassen. Nach Auskurierung von Nierensteinen und einer Rippenfellentzündung kehrte Hunze nach Borkum zurück und nahm die Amtsgeschäfte am 17. August von Eichelberg entgegen. Er erklärte, lediglich „den Drang gehabt zu haben, als Soldat dem Vaterland zu dienen“ und deshalb die Vorschriften missachtet zu haben.
Vor allem aufgrund eines mit dem insularen Klima unvereinbaren Nierenleidens überzeugte Hunze Landrat Hans Windels davon, ihn für einen Einsatz freizugeben. Am 21. November 1941 teilte Hunze mit, dass er sich der Gauleitung für die Verwendung in den besetzten Ostgebieten zur Verfügung gestellt hat. Aus Unterlagen des Reichsministeriums des Innern geht hervor, dass „erhebliche Schwierigkeiten“ zwischen Hunze und den Borkumer Marinebehörden ein ausschlaggebender Beweggrund dafür waren. Hunzes letzte Sitzung mit den Gemeinderäten fand am 19. November 1942 statt. Nach seiner Abreise im Januar 1943 übernahm der 1. Beigeordnete Akkermann die Geschäfte des Bürgermeisters. Am 23. Februar 1943 schrieb Hunze an Windels über ernüchternde Erfahrungen im Leben als Soldat und bedauerte die Entscheidung.
Mit der nordwestdeutschen Teilkapitulation der Wehrmacht am 5. Mai 1945 wurden der abwesende Bürgermeister Hunze und dessen geschäftsführender Vertreter, der 1. Beigeordnete Akkermann, von der britischen Militärregierung abgesetzt. Hunze tauchte im Militäreinsatz unter, kehrte heimlich zu Weihnachten 1945 nach Borkum zurück und stellte sich kurz darauf der Militärpolizei.20 Er wurde im Kriegsgefangenenlager Stalag X-B bei Sandbostel interniert und später in der Kategorie 4 (Unterstützer) entnazifiziert. Der zum Zeitpunkt der Fliegermorde 1944 als kommissarischer Bürgermeister amtierende Jan Akkermann wurde als Hauptaufwiegler des Kriegsverbrechens schuldig gesprochen und am 15. Oktober 1948 in Landsberg am Lech gehängt.21
Bei einer Sitzung am 25. Mai 1945 im Bahnhofshotel wurde der Verwaltungsbeamte und bisherige Kassenleiter Arthur Schmidt nach Prüfung seines Fragebogens von Major Atkinson und Captain Eldridge von der britischen Militärregierung bis auf Weiteres als Bürgermeister eingesetzt. Dazu angehörte Vertrauensleute, darunter Vertreter der Borkumer SPD, hatten sich im Vorfeld für ihn ausgesprochen. Auf einer Vorsitzung am 15. August 1945 wurden der frühere SPD-Ortsvorsitzende Paul Nowak als 1. Beigeordneter und der Demokrat Bernhard Schumacher als 2. Beigeordneter bestimmt. Schmidt eröffnete die erste Sitzung des Rates der Stadt Borkum am 4. Oktober 1945 und führte während der Mehrheit der 1. Wahlperiode den Vorsitz.22
Schmidt war bereit, weiterhin als Bürgermeister tätig zu sein und erhielt dafür auch die Unterstützung des Rates. Die britische Militärregierung wandelte den Bürgermeister allerdings in eine unbesoldete Stelle um, der lediglich der Ratsvorsitz sowie politische und repräsentative Verantwortung zukam.23 Zur Führung der Verwaltung wurde das Amt des hauptamtlichen Gemeindedirektors nach britischem Vorbild eingeführt. Das Amt durfte Schmidt nicht bekleiden, da er 1937 noch Mitglied der NSDAP geworden war, sodass er das Bürgermeisteramt am 31. März 1946 niederlegte und mit Wirkung vom Folgetag vom Rat in den Ruhestand versetzt wurde. Neben der Einführung der sogenannten Zweigleisigkeit wurde zum 1. April auch die Personalunion aus Bürgermeister und Kurdirektor aufgehoben. Die Stelle des Kurdirektors wurde wieder hauptamtlich und mit dem 2. Beigeordneten, dem Schlosser- und Schmiedemeister Bernhard Schumacher besetzt. Die neue Stelle des Gemeindedirektors wurde ausgeschrieben. Zum ehrenamtlichen Bürgermeister wurde der Kaufmann Wiard Byl, Kandidat der CDU, gewählt. Byls politische Überprüfung wurde erst nach seinem Ausscheiden aus dem Amt abgeschlossen, erhob aber nachträglich keine Bedenken.24
Nach der Ratswahl 1946 besaß die SPD eine Stimmenmehrheit und wählte ihr Mitglied, den Elektrotechniker Fritz Klennert am 8. Oktober zum Bürgermeister. Er erhielt sieben Stimmen, der Kandidat der CDU, Rudolf Bensch, erhielt fünf. Das Amt des Beigeordneten trug ab dieser Wahlperiode die Bezeichnung „stellvertretender Bürgermeister“. Dafür wurde Johann Zahrt (SPD), ebenfalls mit sieben gegen fünf Stimmen des CDU-Kandidaten Georg Schütte, gewählt. Da die Amtszeit des Bürgermeisters aufgrund einer Verordnung der Militärregierung auf ein Jahr beschränkt war, wurde Klennert jährlich wiedergewählt.
Klennert wurde nach der Ratswahl 1948 auf gemeinsamen Vorschlag von CDU und SPD einstimmig am 20. Dezember vom Rat wiedergewählt. Mithilfe der SPD-Mehrheit erhielt Zahrt mehr Stimmen als die CDU-Kandidatin Leni Meyer-Gerhards und wurde erneut stellvertretender Bürgermeister. Im Zuge der jährlichen Wiederwahl am 15. Dezember 1949 wurden einstimmig Klennert zum Bürgermeister und Meyer-Gerhards zur Stellvertreterin gewählt. Am 15. Dezember 1950 wurde erneut Zahrt in letztere Position gewählt.
Nach wechselnden Mehrheiten infolge der Ratswahl 1952 wurde am 2. Dezember der Reeder Hermann Meyer-Gerhards, Ratsherr der Wählergruppe Unabhängiger Wirtschaftsblock Nordseebad Borkum (UWB), zum Bürgermeister gewählt.25
Am 27. November 1956 wieder der Fritz Klennert (SPD) für eine dritte Amtszeit gewählt. Er wurde danach zwei Male wiedergewählt und war bis zu seinem Tod beim Flugzeugabsturz am 27. Juni 1967 im Amt. Am 24. Juli wählte der Rat Klennerts bisherigen Vertreter Dode Beckmann (FDP) zum Bürgermeister.26
Mit der Ratswahl 1968 erlangte die CDU die absolute Mehrheit und wählte ihre seit 22 Jahren durchgehende Fraktionsvorsitzende Leni Meyer-Gerhards am 28. Oktober zur Bürgermeisterin. Nach Streitigkeiten mit der eigenen Fraktion erklärte sie am 18. August 1969 ihren Austritt aus der CDU und den Rücktritt vom Amt der Bürgermeisterin. Am 29. August wurde Hermann van Dyken (CDU) vom Rat zum Nachfolger gewählt. Am 31. März 1984 legte er das Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder. Gewählt wurde am 2. April Gisela Schütze (CDU) zur Bürgermeisterin. Van Dyken wurde in der Sitzung der Titel „Ehrenbürgermeister“ verliehen.
Nach mehr als 17 Jahren und der damit längsten Amtszeit, erklärte Schütze bei der Ratswahl 2001 nicht erneut anzutreten. Sie wurde ebenfalls vom Rat mit der Bezeichnung „Ehrenbürgermeisterin“ geehrt. Am 22. November wurde Cornelius Akkermann (CDU) zum Bürgermeister gewählt.
Am 6. März 1996 reformierte die Niedersächsische Landesregierung das Kommunalrecht. Sie führte in Kommunen die Eingleisigkeit ein und vereinigte damit die Ämter Stadtdirektor und Bürgermeister, gewährte aber dem amtierenden Stadtdirektor eine Übergangsfrist. Die Geschäfte der laufenden Verwaltung wurden auf den nun direkt gewählten und hauptamtlich amtierenden Bürgermeister übertragen. Zum 1. Juli 2005 wurde Stadtdirektor Gerhard Müller in den Ruhestand versetzt. Bei der direkten Bürgermeisterwahl am 20. März wurde die damals parteilose Einzelbewerberin Kristin Mahlitz gewählt. Der ebenfalls angetretene, noch im zweigleisigen System amtierende Bürgermeister Akkermann legte noch am Wahlabend das Amt nieder. Für die Übergangszeit bis zu Mahlitz’ Amtsantritt am 1. Juli wählte der Rat am 30. März Derk Steemann (Grüne) zum Bürgermeister. Mahlitz wurde 2008 Mitglied der SPD.
Bei der Bürgermeisterwahl 2011 trat Mahlitz nicht erneut an. Im ersten Wahlgang gewann der von CDU und SPD unterstützte parteilose Einzelbewerber Georg Lübben. Seine Amtszeit begann am 1. November 2011 und endete am 31. Oktober 2019. Er kandidierte bei der Bürgermeisterwahl 2019 nicht mehr. Die Wahl gewann im ersten Wahlgang der von der CDU unterstützte parteilose Einzelbewerber Jürgen Akkermann. Er ist seit dem 1. November 2019 Bürgermeister der Stadt Borkum. Seine Amtszeit endet regulär am 31. Oktober 2026. Die nächste Wahl findet im Herbst selbigen Jahres statt. Das Mandat beginnt am 1. November 2026 und endet am 31. Oktober 2031.
Jürgen Akkermann (parteilos)
Georg Lübben (parteilos)
Kristin Mahlitz (SPD)
Derk Steemann (Grüne)
Cornelius Akkermann (CDU)
Gisela Schütze (CDU)
Hermann van Dyken (CDU)
Leni Meyer-Gerhards (CDU)
Dode Beckmann (FDP)
Fritz Klennert (SPD)
Hermann Meyer-Gerhards (parteilos)
Fritz Klennert (SPD)
Wiard Byl (CDU)
Arthur Schmidt (parteilos)
Ernst Hunze (NSDAP)
Georg Mertes (NSDAP)
Tönjes Kieviet (parteilos)
Grundlage: Die Textstellen stützen sich ab Geschichte/Nationalsozialismus, sofern keine anderweitige Quelle angegeben ist, auf Schriftverkehr zwischen Gemeinde, Landkreis und Regierungsbezirk (In: NLA AU, Rep. 32, Nr. 55).
Deeters, Walter: Kleinstaat und Provinz. Allgemeine Geschichte der Neuzeit. (In: Behre, Karl-Ernst; van Lengen, Hajo: Ostfriesland. Geschichte und Gestalt einer Kulturlandschaft. Ostfriesische Landschaft, Aurich 1995, S. 167.)
Herquet, Karl: Die Insel Borkum in kulturgeschichtlicher Sicht. Haynel, Emden 1886, S. 159.
Gesetz, die Landgemeinden betreffend vom 28. April 1859 (Hann. GS, S. 393)
Huismann, Berend: Die Nordseeinsel Borkum einst und jetzt. Wilkens, Leer 1897, S. 105.
Apfeld, Volker: Borkum ABC - Teil 2 (In: Burkana Magazin Nr. 28, S. 44)
Kieviet, Tönjes: Mein Werdegang, Aufsatz. Archiv Heimatverein Borkum e.V.
Gemeindestatut für die Landgemeinde Borkum vom 23.01.1903. Archiv Heimatverein Borkum e.V.
Haushaltspläne der Gemeinde Borkum von 1918 und 1919, Archiv Heimatverein Borkum e.V. Signatur: 5.7.2.1.
Gesetz, betreffend Einführung einer Altersgrenze vom 15.12.1920. (PrGS. 56/1920, Nr. 12008)
Schriftverkehr zwischen Gemeinde, Landkreis und Regierungsbezirk (In: Rep. 32, Nr. 55)
Sitzungsprotokoll des Gemeindeausschusses vom 30.12.1919
Schriftwechsel der Gemeinde, Archiv Heimatverein Borkum e.V. Signatur: 5.7.2.4.
Sitzungsprotokoll des Gemeindeausschusses vom 19.01.1931
Siehe 3
Verfassung des Deutschen Reichs vom 11.08.1919. Artikel 109.
Deutsche Gemeindeordnung vom 30.01.1935. (RGBl. I S. 49 ff.)
Siehe 6
Preußisches Gemeindeverfassungsgesetz vom 15.12.1933. (PrGS 78/1933)
Siehe 17
Simone, Helga: We Don't Say "Heil Hitler" Anymore: A Childhood Journey. Selbstverlag. 2009.
Akten Fliegermorde
Schriftverkehr zwischen Gemeinde, Landkreis und Regierungsbezirk (In: NLA AU, Rep. 32, Nr. 46)
Verordnung Nr. 21 vom 01.04.1946 (In: Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet, Nr. 7/1946)
Entnazifizierung: Byl, Wiard (In: NLA AU, Rep. 250, Nr. 28891)
Siehe 34
Sitzungsprotokoll des Rates vom 24.07.1967